§ Allgemeines
- Die nachfolgenden AGB gelten für alle von LZ Fotografie Lena Zoglmeier und ihren Angestellten durchgeführten/angebotenen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
- Die AGB dienen der Regelung der Inhalte des Auftrages. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich diese AGB des Fotografen gelten. Andere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
- „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
§ Vertragseinhaltung
- Der Auftraggeber bestätigt volljährig zu sein oder eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten zu besitzen.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
- Der Fotograf verpflichtet sich innerhalb von 7 Tagen dem Auftraggeber eine Bildauswahl in Form einer Onlinegalerie zukommen zu lassen. Diese Bilder sind in ihrer Auflösung stark reduziert und enthalten alle ein Wasserzeichen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, diese Vorschaubilder zu verwenden, vervielfältigen und/oder zu veröffentlichen. Hat der Auftraggeber seine Auswahl getroffen und seine darauf folgende zusätzliche Vergütung beglichen, kann es weitere 2-4 Wochen benötigen, bis die fertigen Produkte an den Kunden übergeben werden können. Bei längeren Produktions- und Lieferzeiträumen externer Anbieter, kann sich unter Umständen die Lieferzeit verlängern.
- Eine Rechtsverbindlichkeit über den Auftrag wird mit Buchung eines Fotoshootings oder Kauf eines Gutscheines rechtswirksam. Die AGB gelten damit als akzeptiert.
§ Vergütung & Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder ein vereinbarter Festpreis erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Requisiten, etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
- Die Grundgebühr wird per Vorauskasse auf das Bankkonto des Fotografen überwiesen und versteht sich als Terminreservierungsgebühr. Erst nach erfolgreichem Zahlungseingang durch den Auftraggeber gilt der Termin als fest reserviert. Nachbestellungen erfolgen ebenfalls per Vorauskasse. Der Auftrag wird erst mit erfolgreichem Zahlungseingang bearbeitet. Coachings und andere Weiterbildungen sind vorab im vollen Umfang via Überweisung zu tätigen. Ratenzahlungen in allen Bereichen sind nach Absprache möglich.
- Die vollen Rechnungsbeträge sind spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
§ Haftung & Gefahrenübernahme
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Daten, etc. haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf verwahrt die Originale sorgfältig mindestens 1 Jahr. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Lichtbilder nach 1 Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, digitalen Medien, etc. beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Lichtbilder. Weitere Ansprüche entfallen.
- Der Auftraggeber behält immer das letzte Wort und übernimmt jede Verantwortung – vor, während und nach dem Shooting.
- Der Auftraggeber, sowie weitere Teilnehmer verfügen über eine gültige Haftpflichtversicherung.
- Für Schäden, welche beim Übertragen der Fotos auf einen Computer entstehen können, leistet der Fotograf keinen Ersatz.
- Der Fotograf haftet nicht für eine verzögerte oder nicht erfolgende Erfüllung seiner Verpflichtungen in Folge von Gründen/Ereignissen, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt).
- Der Fotograf haftet für Mängel der Fotografien nur im Rahmen der Hersteller-Garantien des Fotomaterials.
- Die Zusendung und Rücksendung von Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
§ Bilderbearbeitung, Gestaltung & Retusche
- Dem Fotografen ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
- Den Aufwand der Retusche bestimmt der Fotograf selbst.
- Der Auftraggeber kennt den Bearbeitungsstil des Fotografen und ist damit einverstanden, dass seine Fotografien in einem ähnlichem Stil bearbeitet werden.
- Der Fotograf stellt spezielle Halfter und Halsbänder zur Verfügung, um die Tiere während des Shootings zu sichern. Dieses Equipment kann später nachträglich im Bildbearbeitungsprogramm entfernt werden. Sollten andere Befestigungsarten genutzt werden ist die Fotografin nicht verpflichtet diese ebenfalls zu retuschieren. Der Fotograf übernimmt keine Haftung bei der Nutzung ihrer Halfter/Halsbänder.
- Retuschearbeiten, die über die übliche Bearbeitungszeit der Fotografin reichen, oder einen besonders hohen Aufwand benötigen, können mit einer zusätzlichen Gebühr berechnet werden. Diese richtet sich nach Zeit und Aufwand.
§ Urheberrecht
- Das Urheberrecht der Fotografien liegt immer beim Fotografen.
- Die vom Fotografen hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Es gilt ein privates Nutzungsrecht. Andere Nutzungsarten sind schriftlich festzuhalten und zu vergüten.
- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
- Der Auftraggeber hat kein Recht, Fotografien zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
- Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen.
- Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe unbearbeiteter Lichtbilder erfolgt grundsätzlich nicht.
- Eine Teilnahme an Wettbewerben und sonstigen Gewinnspielen mit den Lichtbildern ist nicht gestattet.
- Es ist nicht gestattet Fotoabzüge oder ähnliche Print-Produkte zu vervielfältigen. Veröffentlichungen in Print und Web sind ausschließlich mit digital erworbenen Bildern erlaubt.
- Das nachträgliche Bearbeiten der Lichtbilder durch den Auftraggeber ist nicht gestattet. Dies beinhaltet ebenso „Fotofilter“ von Social Media Plattformen, wie z.B. Facebook, Instagram, etc.
- Der Fotograf behält sich vor, bei Missachtung des Urheberrechts eine Vertragsstrafe in Höhe des entstandenen Schadens in Rechnung zu stellen. Es kann zusätzlich eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung erfolgen.
§ Veröffentlichungen
- Um die Kosten für alle Kunden möglichst gering zu halten, verzichtet der Fotograf auf die teure Produktion von Werbebildern und behält sich vor, gefertigte Lichtbilder des Shootings zu veröffentlichen. Bilder von und mit Tieren werden ebenfalls kommerziell genutzt. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit in seiner Auftragsbestätigung zu widersprechen.
- Bei Übergabe der Veröffentlichungsrechte eines Shootings mit mehreren Personen oder einer Veranstaltung/Hochzeit, bestätigt der Auftraggeber alle teilnehmenden Personen vorab darüber aufgeklärt zu haben. Der Fotograf kann hierfür nicht haftbar gemacht werden.
- Bei Übergabe der Veröffentlichungsrechte für Minderjährige bestätigt der Auftraggeber, der rechtliche Erziehungsberechtigte des/der Minderjährigen zu sein und weitere Erziehungsberechtigte darüber aufgeklärt zu haben.
§ Projekte über mehrere Termine
1. Sollte ein Projekt nicht vollständig abgeschlossen werden können (z.B. Todesfall, Krankheit, etc.) , so wird trotzdem der volle vereinbarte Betrag fällig. Es liegt im Ermessen des Fotografen dem Auftraggeber einen Nachlass zu gewähren.
§ Tierfotografie
- Der Auftraggeber bestätigt, dass von keinem am Shooting teilnehmenden Tier Gefahr auszugehen ist.
- Jedes Tier verfügt über eine gültige Haftpflichtversicherung.
- Der Auftraggeber behält immer das letzte Wort. Alle durchgeführten Kompositionen des Tieres vor, während und nach dem Shooting verantwortet der Auftraggeber selbst. Dies gilt ebenfalls für den Einsatz von speziellen Shootinghalftern und -leinen.
§ Workshops, Coachings & andere Events
- Coaching-/Workshoptermine werden mit der vollen vereinbarten Summe reserviert. Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Teilnehmer keinerlei Ansprüche auf den verfügbaren Platz. Ratenzahlungen sind nach Absprache möglich.
- Coachings/Workshops finden auch bei trübem Wetter/leichtem Regen statt. Bei starkem Unwetter wird ein Ersatztermin vereinbart.
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
- Für Verbindungsprobleme des Teilnehmers (online) haftet die Fotografin nicht.
- Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden, besteht die Möglichkeit eine Ersatzperson für das Coaching/Workshop zu organisieren. Hierfür ist der Teilnehmer alleine zuständig.
- Coachings können am Termintag maximal um 2 Stunden erweitert werden.
- Die zur Verfügung gestellten Tier- und Menschenmodels werden durch die Fotografin selbst ausgewählt. Wünsche des Teilnehmers können berücksichtigt werden.
- In dem Gesamtbetrag sind alle Leistungen des gebuchten Events wie auf der Webseite ausgewiesen enthalten. Nicht enthalten sind Reisekosten des Teilnehmers, sowie Dienstleistungen, welche über die im Coachingpaket vereinbarten Leistungen hinausgehen.
- Der Fotograf behält sich vor Termine wegen ihm nicht zumutbarer Gründe, z.B. Krankheit, kurzfristig zu verschieben. Für den Teilnehmer dadurch entstandene Kosten, kommt der Fotograf nicht auf. Weitere über diese Ansprüche hinausgehende Forderungen werden nicht berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor die Veranstaltung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen vertretbaren Gründen bis 5 Tage vor dem Event abzusagen. Im Fall einer Absage werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und bereits bezahlte Gebühren erstattet.
- Alle Coachings/Workshops werden persönlich von Lena Zoglmeier betreut.
- Der Teilnehmer erhält seine Theorie- und Bildbearbeitungspraxis in Bild und Ton spätestens 1 Woche nach dem Coachings/Workshops als Download bereitgestellt. Diese müssen spätestens nach 7 Tagen heruntergeladen worden sein. Nach dieser Frist erlischt der Download Link. Ein erneuter Anspruch auf das Material kann nicht gestellt werden.
- Zur Verfügung gestellte Video- und Tonaufnahmen, sowie weitere Infomaterialien (digital und schriftlich) durch die Fotografin, dürfen weder vervielfältigt, veräußert oder anderweitig genutzt werden. Die Weitergabe an Dritte ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit 2500,00 € in Rechnung gestellt.
- Die vom Teilnehmer erstellten Lichtbilder dürfen, sofern nicht anders vereinbart, ohne Einschränkungen voll genutzt werden. Dies beinhaltet ebenso die kommerziellen Nutzungsrechte. Dem Teilnehmer ist es freigestellt Lena Zoglmeier als Coach bei Veröffentlichungen im Internet zu benennen „Coaching/Workshop/Portfoliotag bei www.lzfotografie.com“.
- Der Teilnehmer stimmt zu, über die Webseite/Social Media des Fotografen namentlich erwähnt und auf Bildern sichtbar veröffentlicht zu werden. Dem Fotograf wird das Recht eingeräumt, Ergebnisse des Teilnehmers (mit Verweis auf dessen Webseite) für Werbezwecke ebenfalls zu veröffentlichen. Der Teilnehmer stimmt einer Verlinkung mit seinem Namen zu.
- Änderungen der vereinbarten Fotolocations und Models können sich kurzfristig ändern und stellen keinen Grund zur Reklamation dar.
§ Reklamation / Widerruf / Änderungen
- Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem er oder einer von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen der Kunde der Fotografin
LZ Fotografie – Lena Zoglmeier – Ottilienstr. 13 – 74193 Schwaigern – [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. - Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde diesen Vertrag innerhalb der 14 Tages Frist widerruft, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass er eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird ihm wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet (Ausnahme: PayPal Gebühren). Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn er die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt selbst die Kosten und das Risiko für die Warenrücksendung.
Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist. - Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
- Höhe der anfallenden Kosten bei bei Coachings/Workshops/Events
– bis zu 2 Wochen vor dem Termin 30%.
– unter 2 Wochen vor dem Termin 50%.
Höhe der anfallenden Kosten bei Fotoshooting-Stornierungen:
– bis zu zwei Tage vor dem Termin kann das Shooting kostenfrei storniert werden. Eine Rückzahlung unter zwei Tage bis zum vereinbarten Termin ist ausgeschlossen. - Es steht dem Kunden frei einen Ersatzteilnehmer zu stellen.
- Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsabschluss Änderungen, so muss er die Mehrkosten tragen. Der Fotograf behält den Anspruch auf Vergütung für bereits begonnene Arbeiten.
- Sollten digitale Fotografien durch den Auftraggeber selbst entwickelt/gedruckt werden, so kann keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernommen werden.
- Bei Neuproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farb-/Helligkeitsdifferenzen gegenüber den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler und eine Reklamation hierdurch nicht berechtigt.
- Ein Widerruf von Veröffentlichungs-/Vermarktungsrechten ist jederzeit möglich. Gegebenenfalls stellt der Fotograf alle unentgeltlich gelieferte Leistungen nachträglich in Rechnung.
- „TFP-Shootings“ haben nur in besonderen Fällen einen Anspruch auf Widerruf des Veröffentlichungs-/Vermarktungsrechtes.
Ein Widerruf des Veröffentlichungs-/Vermarktungsrechtes bei TFP Shootings kann nur erfolgen, wenn besondere Gründe vorliegen, z.B. wenn der Auftraggeber in seinem Alltag durch die Fotos beeinträchtigt wird, Todesfall, etc. – Der Fotograf stellt alle unentgeltlich gelieferte Leistungen nachträglich in Rechnung. - Bereits veröffentlichte/verkaufte Lichtbilder können nicht berücksichtigt werden.
§ Datenschutz
- Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
§ Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 74076 Heilbronn.
- Durch den vorliegenden Vertrag entsteht kein Arbeitsverhältnis.
- Es gilt das deutsche Recht.
- Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
§ Salvatorische Klausel
- Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Stand Dezember 2022